In der Reihe „Ramadan-Basics“ veröffentlicht das Islamische Wissenschafts- und Bildungsinstitut e.V. täglich im Ramadan 2019 Basic von 1-30.
Diese sind nachzulesen auf der Facebook-Seite unter https://www.facebook.com/Islamisches-Wissenschafts-und-Bildungsinstitut-111077968917671/.
Hier aus dem 21. Tag „Das kleine ABC des Fastens“:
Datteln:
Datteln sind sehr nahrhafte Palmfrüchte, mit denen im Ramadân, gemäß der Sunna des Propheten Muhammad ﷺ, das Fasten gebrochen wird.
Eid:
Eid bedeutet “Fest” und das Ramadan-Fest heißt “Eid ul-Fitr”, dass am Ende des Fastenmonats gefeiert wird. “Eid ul-Adhâ” ist die bezeichnung für das Opferfest am Ende der Pilgerfahrt. Man gartuliert sich zu den islamischen Festen oft mit “Eid Mubârak” (gesegnetes Fest).
Fajr:
Fajr ist die Morgendämmerung bzw. die Zeit, in der es anfängt zu dämmern. Fastende dürfen bis zum Fajr etwas essen und trinken. Mit der Dämmerung beginnt die Fastenzeit.
Fasten:
Das arabische Wort für Fasten ist “Saum” oder “Siyâm” und bedeutet Enthaltsamkeit. Das Fasten ist für erwachsene und gesunde Muslime Pflicht und gehört zu den “Fünf Säulen” des Islam. Man enthält sich jedoch nicht nur Speis und Trank, sondern auch dem Geschlechtsverkehr oder dem Rauchen, weswegen die deutsche Übersetzung “Fasten”, die eigentliche Bedeutung von “Siyam” ungenügend wiedergibt.
Fidya:
Die Fidya müssen Muslime leisten, die im Ramadan nicht fasten können – sei es aus Altersgründen, aufgrund von Krankheit oder während der Schwangerschaft und Stillzeit. Dabei soll für jeden nicht gefasteten Tag als Ersatzleistung eine bedürftige Person gespeist werden. Die Höhe der Fidya entspricht daher etwa dem Gegen¬wert für eine einfache Mahlzeit – in Deutschland sind dies derzeit (2019) 10 Euro pro Person.
Iftâr: Iftâr ist das Essen, das man nach Sonneruntergang zu sich nimmt, um damit das Fasten zu beenden.
Kaffâra:
Die „Kaffâra“ wäre zu entrichten für absichtliches Fastenbrechen. Beispiel: Pro Tag 60 zu speisende Arme mit je 10 Euro = 600,00 Euro pro nicht gefasteten oder gebrochenem Fastentag.
Lailat ul-Qadr:
Lailat ul-Qadr (Nacht der Bestimmung) ist die Bezeichnung für eine der letzten 10 ungeraden Tage im Ramadân. Muslimische Gelehrte gehen davon aus, dass es die 27. Nacht des Ramadân ist, in der der Gottesdienst wertvoller ist als in Tausend Monaten.
Ramadân:
Ramadân ist der Name des 9. Monats im islamischen Mondkalender.
Rayyân:
ar-Rayyân ist der Name von einer der acht Tore des Paradieses, durch das am Tag des Jüngsten Gerichts nur die Fastenden in das Paradies eintreten dürfen.
Sahûr:
Sahûr ist die Bezeichnung für das Essen, dass man noch vor Morgendämmerung zu sich nimmt, bevor man mit dem Fasten beginnt.
Tarâwih:
Tarâwih ist ein Sunna-Gebet, dass in jeder Nacht im Ramadan zusätzlich nach dem Nachtgebet verrichtet wird.
Zakât:
Zakât ist eine Pflichtabgabe, zu der alle wohlhabenden Muslime verpflichtet sind. Sie ist eine der „Fünf Säulen des Islam“ und ist zu entrichten an Arme, Bedürftige, Personen, die Zakât sammeln und verwalten, Personen, deren Herzen für den Islam gewonnen werden sollen, Personen, die sich für die Befreiung von Sklaven und Gefangenen einsetzen, Verschuldete, Menschen, die zur Verteidigung des Islam kämpfen und für Reisende.
Zakât ul-Fitr:
Zakât ul-Fitr ist die „Pflichtabgabe des Fastens“ und eine Sonderform des Zakât. Sie beträgt 2019 in Deutschland 10 Euro und wird für Erwachsene und Kinder als Reinigung und Ausgleich für Verfehlungen im Monat Ramadan gezahlt.
Zuckerfest:
“Zuckerfest” ist eine säkulare Bezeichnung für das muslimische Ramadân-Fest (Eid ul-Fitr), dass vor allem von türkischen Muslimen verwendet wird.